Dieser Artikel erschien zuerst am 17. Dezember im Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI. Der Autor Sebastian Christ ist Diplom-Journalist und Zukunftsforscher. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.
Egal, ob es um die Verhinderung von Hassrede geht oder das Mitlesen von strafrechtlich relevanten Nachrichten: Die Regulierung von Messengern ist äußerst komplex. Die meisten Dienste verwenden eine schwer zu knackende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Zugriff auf die Daten bekommen staatliche Stellen deshalb nur über eine Quellen-TKÜ, die einer richterlichen Anordnung bedarf. Oder aber, sie bringen Messengerdienstbetreiber dazu, mit staatlichen Stellen zu kooperieren – so wie es gerade die Innenminister der europäischen Staaten beim Zugriff auf Messengernachrichten anstreben.
Eine besondere Herausforderung stellen dabei jene Messenger dar, die ihren Sitz außerhalb der europäischen Union haben und sich bewusst staatlichen Zugriffen entziehen wollen. Das prominenteste Beispiel dafür ist Telegram mit Sitz in Dubai. Einerseits ist der Dienst bei all jenen beliebt, die sich tatsächlich stattfindender staatlicher Unterdrückung entziehen müssen – beispielsweise bei der Oppositionsbewegung in Belarus. Telegram-Gründer Pawel Durow veröffentlichte im August sogar ein Anti-Zensur-Tool, mit dem mögliche Sperrungen von Telegram seitens der belarusischen Regierung umgangen werden können.
TKG-Novelle präzisiert Marktortprinzip
Andererseits ist Telegram auch bei Kriminellen und politischen Extremisten in Deutschland populär, paradoxerweise aus den gleichen Gründen: Der Dienst entzieht sich auch hierzulande dem staatlichen Zugriff. Dies könnte sich zukünftig ändern. Mit der letzte Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) könnten Anbieter von Messengerdiensten künftig rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb der EU haben. Sanktionsmaßnahmen können laut Artikel 30 des EU-Kodexes für die elektronische Kommunikation bis hin zur Bereitstellungsverhinderung eines Dienstes reichen.
Entscheidend für die neue Rechtslage ist das so genannte Marktortprinzip, das Dienstanbieter zur Einhaltung der Rechtsstandards im Zielland der angebotenen Dienstleistung verpflichtet. Im Zusammenhang mit Messengern gibt es in der TKG-Novelle dazu zwei wichtige Änderungen. Einerseits wird in Paragraph 1, Absatz 2, erstmals ein Anwendungsbereich definiert, nämlich Telekommunikationsanlagen, Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsdienste, die „im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ erbracht werden. Damit wird das Marktortprinzip explizit im Gesetz verankert. Dass es auch für Messenger gilt, geht aus den Änderungen der in Paragraph 3 festgehaltenen Begriffsdefinitionen hervor. In Ziffer 61 wird festgelegt, dass sich das Gesetz auch auf „interpersonelle Kommunikationsdienste“ bezieht.
Insgesamt sind Messenger vor allem von den Regelungen in den Teilbereichen Kundenschutz und Sicherheit betroffen. Im Bereich Sicherheit würden für Messenger mit Sitz im nicht-europäischen Ausland künftig auch Regelungen wie die zur Bestandsdatenauskunft (Paragraph 171) und zur Verkehrsdatenspeicherung (Paragraph 172) gelten.
Das federführende Bundeswirtschaftsministerium bestätigte auf Anfrage lediglich, dass die TKG-Novelle auch Over-the Top- und Messengerdienste erfasse. Zu Detailfragen äußerte sich das Ministerium nicht.
Zustimmung zur Regulierung, Kritik am Verfahren
Der Referentenentwurf unternehme den erkennbaren Versuch, Messengerdienste zukünftig in den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes zu bekommen, sagt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag. Dies sei bislang nicht der Fall gewesen. „Auch für die Anbieter dieser Messengerdienste soll zukünftig das Marktortprinzip gelten“, so von Notz. „Klargestellt wird noch einmal, dass nicht nur Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, unter das TKG fallen, sondern auch solche Unternehmen oder Personen, die Telekommunikationsnetze in Deutschland betreiben oder Telekommunikationsdienste in Deutschland erbringen sowie die weiteren, nach der Novelle Berechtigte und Verpflichtete – gänzlich unabhängig vom Unternehmenssitz.“
Grundsätzlich finde er es richtig, dass auch diese Messenger durch die TKG-Novelle reguliert werden, sagt von Notz. Bezüglich der konkreten Umsetzung und Praktikabilität der Vorschläge in der Novelle bestünden jedoch viele Fragen. „Dies gilt beispielsweise für die Verpflichtung der Anbieter, Bestandsdaten der Nutzerinnen und Nutzer und entsprechende Kennungen auf Anfrage an die Sicherheitsbehörden herauszugeben. Unter anderem erscheinen die Fristen für die Speicherung extrem lang.“ Auch die Weitergabe dieser Daten an Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder das Zollkriminalamt werfe grundlegende Fragen auf – „zumal diese Verpflichtung selbst im Falle von Ordnungswidrigkeiten gelten soll“, so von Notz.
Generell kritisierte der Grünen-Politiker das planerische Vorgehen der Bundesregierung bei der Arbeit an der TKG-Novelle als „unterirdisch“. Die laut Gesetz zu beteiligenden Verbände hätten nur zwei Tage zur Kommentierung Zeit gehabt. „Durch derartige Fristen verunmöglicht man Beteiligung. Gerade angesichts der weitreichenden Regulierungsvorschläge und dem sturen Festhalten der GroKo an verfassungsrechtlich durchaus umstrittenen Punkten wie der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung halten wir es für zwingend, eine gesamtgesellschaftliche Debatte zu ermöglichen“, so von Notz.
Bitkom reagiert abwartend
Der Digitalverband Bitkom reagiert verhalten auf die Neuregelungen für Messenger. Generell mache die Entscheidung Sinn: Es sollte „etwa für das Fernmeldegeheimnis und die entsprechende Erwartungshaltung von Nutzern keinen Unterschied machen, ob Inhalte über ‚klassische‘ Telefonie oder über neue Kommunikationsdienste abgewickelt werden“, sagt Rebekka Weiß, Leiterin Vertrauen und Sicherheit im Bitkom.
Hier müsse jedoch noch die Entwicklung rund um das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz abgewartet werden, das die TKG-Novelle noch flankieren soll. „Wie so oft wäre es auch hier notwendig gewesen, die entsprechenden Vorschläge parallel zu entwickeln, um einen kohärenten Rahmen zu entwickeln, den Anwendern Rechtssicherheit von Anfang an zu geben und die Wechselwirkungen der einzelnen Gesetzesvorschläge besser aufeinander abzustimmen“, so Weiß weiter.
Irre ich mich, oder zielt das alles auf zentralisierte Dienste ab?
In wie weit sind vollkommen dezentrale Kommunikationsdienste und Social Media betroffen?
Nimmt das Gesetz überhaupt Bezug auf diese?
Nur falls irgendjemand noch Illusionen gehabt haben sollte, dass Art. 10 GG. mehr als nur Papierverschwendung sei.
Bei so etwas bekommt man nicht übel Lust sich in „The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants.“ (Thomas Jefferson, 1787), rein zu steigern.
Das wird schief gehen. Manche autoritäre Staaten (z.B. Iran, Weißrussland) versuchen schon seit Jahren bestimmte Dienste für ihre BürgerInnen zu blockieren – oft mit mäßigem Erfolg. Dass jetzt Deutschland bzw. wohl bald die gesamte EU ähnliche Irrwege entlang torkelt macht mich sprachlos. Wie will man denn reagieren, wenn z.B. Telegram nicht mitspielt? Aus den „Äpp-Stores“ verbannen? Ok. Dann lädt sich der Interessierte das Programm eben direkt aus dem Internet. Oder benutzt den „Web-Chat“. Oder den „Desktop-Client“. Will man das auch alles verbieten? Ja, um Himmels Willen, wie denn??? Die Maßnahmen um ein solches Gesetz tatsächlich durchzusetzen werden umfassender sein müssen als das Grundgesetz erlaubt.
Am Ende passiert noch das selbe wie beim deutschen NetzDG – das ist inzwischen auch Blaupause in Staaten wie der Türkei und Ägypten, um KritikerInnen und JournalistenInnen auf Facebook, Twitter &Co mundtot zu machen und zu verfolgen!
P.S.: Kann man wenn dieses Gesetz so kommt von einem „Überwachungsstaat“ reden ohne zu übertreiben?
PS: Ja, mindestens von der Richtung her. Das liegt in der Natur des Digitalen in Fürstenhand. Es können auch de facto Fürsten sein, zum Beispiel ein Beamtenstadl hier, drei doofe Ministerpräsidenten dort…
Das ganze ist dann schnell rum. Vielleicht nicht so schnell wie oben kolportiert, aber es geht nicht linear voran, weil das Zeug doch sofort in der Fläche wirkt. Da fehlen nur wenige Stellschrauben, und die Richtung in Gesetzgebung zuzüglich zur Schau gestellter Ignoranz ist doch relativ deutlich zu sehen. Eine 45-Millionen Grenze als „Lichtblick für die Kleinen“, naja…, macht insgesamt noch lange kein Sommer, bei der Menge an Filter- und Zugriffsgesetze. Checks and Balances kaum unter ferner liefen, stattdessen Ausweitungen, u.a. auch auf europäische Nachbarbehörden an allen möglichen Stellen, sowie das Kokettieren mit Datenschutzverniedlichung. Es ist einfach konzeptionell nicht nachvollziehbar, wie etwas anderes als ein Überwachungs- und Auslieferungssystem dabei herumkommen soll, wenn nicht durch Widerstand von Außerhalb der derzeitigen Koalition, wohl unter weiterer Umschiffung nicht zu vernachlässigender Teile der derzeitigen Opposition.
Und wie wäre das bei rein dezentral als OpenSource betriebenen Diensten wo es keine „Anbieter“ oder zentralen Server mehr gibt ?
Vielleicht kommen wir (wieder) da hin, dass jede(r) die Software von github herunterladen und
selbst übersetzen muss, um „Anbieter“ aus der Schusslinie zu bringen und die Idee von „Markt“ auszuhebeln.
Aber auch dagegen gibt es eine ganz einfache Lösung: Kriminalisierung von Software.
Also Chinesische Verhältnisse.
„Da ist eine illegale Abfolge von Einsen und Nullen auf Ihrem Computer. Was sagen Sie dazu ?“
Nicht lachen. Die meinen das ernst.
Und deshalb brauchen wir ordentliche Crypto ohne Hintertüren.
Jedenfalls, solange noch ein paar Restbestände an Rechtsstaat vorhanden sind.
Das mit dem Software selber erstellen oder kompilieren hat sich erledigt, sobald das Geraet nur noch signierten Code ausfuehrt. Die Hersteller, zB Apple, wollen dahin, denn es garantiert volle Kontrolle und endlose Einnahmen.
Die Politik unterstuetzt diesen Ansatz, da gibt es zB schon entsprechende Thesen aus dem Jugendschutzbereich.
Corporate Politics, also Union/SPD/FDP, hat explizit den souveraenen Buerger als Gegner und den abhaengigen Konsumenten zum Ziel.
Wobei dann auch der Markt zusammenbricht. Am Ende halten die USA noch aus marktlichen Gesichtspunkten die tiefrote Fahne hoch.
Denn niemand braucht mehr X Geräte… Onlinebanking mit Keylogger, Email mit Keylogger, Shopping mit Keylogger, …. egal!
Andererseits… dann kann man auch die Leute zu allem zwingen, in DEU muss nichts entwickelt werden, gibt es ja alles schon. Internet stellen Amazon, Facebook und Google (usw…) , da spielt die Musik finanziell, den Rest erledigen Verlagsbarden und Söldner. Lässt sich viel entspannter durchregieren.
Dann werden die russischen Bemühungen doch noch vom Erfolg gekrönt werden. Nachdem zwei Jahre lang die falschen Schurken mit fadenscheinigen Gründen den richtigen Helden bedrängten, erledigen jetzt die richtigen Schurken den gleichen falschen Helden aus den selben begründeten Gründen.
Solange die Regierungen versuchen die Komunikation der Bürger zu lesen, solange wird es auch Kommunikationsmethoden geben, die das verhindern. Es ist ein Kampf David gegen Goliath. Es ist schon eine Frechheit der Regierungen, wenn man sich ausländischer Dienste bemächtigtigen muss, um dem inländischen Überwachungswahn zu entgehen. Es ist auch eine Frechheit, wenn die Regierung das internet regulieren will. Es ist ein Netz, das nicht zu regulieren ist. Ein Glück, das es Tor, P2P, I2P und andere Sachen gibt, um dem zu entgehen. Die Verschlüsselung wurde erfunden, um dem Staat und Regierungen den Einblick in Kommunikation zu verwehren. Das sollte auch weiterhin so sein. Die herrschende Klasse hat nichts, aber auch gar nichts, in der Kommunikation des einfachen Internetnutzers mitzulesen. Das auch kriminelle das nutzen, ist eine Nebensache, damit müssen die Obrigen sich abfinden. Es ist ein Grundrecht, meine Kommunikation vor dem Staat zu verbergen, das kann er auch mit Gesetze nicht verhindern. Aber wir sollten nicht auf solche einfachen Massnahmen reagieren, wir sollten diesen vermeintlichen Rechtsstaat von Grund auf neue gestalten, in dem die Macht vom Volk aus geht und nicht irgend welche Parteien am Ruder sind und Koalitionsverträge untereinander aushandeln, die das Verschachern von Grundrechten beschliesst.
Ich bin kein Jurist – daher die Frage, wie EU-Recht in aussereuropäischen Ländern gelten soll. Die einzige, denkbare Methode wäre imho, den Betrieb von Nicht-EU-Messengern in der EU zu verbieten. Das aber durchzusetzen und zu kontrollieren halte ich für unmöglich.
Ganz abgesehen davon: WENN erst alles kontrolliert wird, werden die, die diese Möglichkeiten zu finsteren Zwecken missbrauchen, auf genau das ausweichen, was heute angeblich nicht mehr up-to-date ist: sich an einem versteckten Ort treffen und völlig unelektronisch alles zu planen – so wie vor > 20 Jahren.
Und:
1. Existieren überhaupt seriös nachprüfbare (!) Statistiken, die belegen, wieviele dunkle Aktivitäten (ab wann spricht man davon??) überhaupt über solche Messenger geplant werden?
2. Ist es nicht eher so, dass durch Verschlüsselung gerade in unterdrückten Ländern/Strukturen mehr Leben gerettet werden als durch angeblich durch mögliche Verschlüsselung geplante Taten zerstört werden?
Dazu einmal wirklich nachprüfbare seriöse Studien exisitieren meines Wissens nicht; stattdessen die leierhaften, suggestiven Gebetsmühlen diverser Sicherheitspolitiker, nur durch Totalkontrolle der Kommunikation seien Straftaten aller Art zu verhindern.
Das mit dem unbeobachtet Treffen wird nichts, denn dagegen fuehren Union und SPD ja flaechendeckend Videoueberwachung und Gesichtserkennung ein, dazu Kennzeichenerfassung und Passagierlisten in Zuegen 8)
Ansonsten ist die Denke: wer nicht fuer uns ist, ist gegen uns, und wer gegen uns ist, ist Terrorist. Aus der Sicht einer kleinen und auf Kosten aller anderen hochprivilegierten Minderheit ist das natuerlich richtig, war ja schon immer so. Neu ist nur, dass die Mehrheit der Buerger die Vertreter dieser Minderheit explizit an die Macht waehlt 8)
So neu dann auch wieder nicht…
„Bereitstellungsverhinderung eines Dienstes“ ist die Umschreibung einer Firewall nach chinesischen Vorbild. Eine solche ist auch ein langfristiges Ziel der Europäischen Union.
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2020/648784/IPOL_STU(2020)648784_EN.pdf
Ade *Inter*net, war schön mit dir.
Anonymous: Wenn diese „Firewall“ tatsächlich kommt, dann schaffe ich ebenfalls das Netz zuhause ab. Denn mit Freiheit hat das nichts mehr zu tun. Und ich möchte die ersten Klagen beim BVfG sehen, wenn jemand wie z. B. Selbständige, die schon heute GEZWUNGEN werden, ihre Steuererklärung online zu machen, sich dagegen wehren, weil sie durch die Nutzung des Netzes bzw. diese ganzen Überwachungsmaßnahmen Angst haben, ihre persönliche Freiheit zu verlieren! Und das (B)VfG, das dann gegen sie entscheidet, möchte ich sehen!
Zitat: Einerseits ist der Dienst bei all jenen beliebt, die sich tatsächlich stattfindender staatlicher Unterdrückung entziehen müssen – beispielsweise bei der Oppositionsbewegung in Belarus.
Hmmm – aber in Deutschland gibt es sowas ja nicht? Da ist die Regierung immer fair und neutral ggü jeglicher Opposition? Da haben Oppositionelle ja nichts zu befürchten?
Sin nicht kürzlich etliche Regierungskritiker in Deutschland überraschend gestorben? Soll nicht die einzige Oppositionspartei vom „Verfassungsschutz“ beobachtet werden? Ist der Unterschied zu Weißrussland so groß?
Revolution wird ein Ding der Unmöglichkeit.
Keine wirkliche Opposition wird in der Lage sein sich ungehindert zu entfalten.
Kontrolliert, manipuliert bis in die letzten privaten Räume.
Unbewusst schon freiwillig mit Medienkonsum, Kaufverhalten und Gerätenutzung. Welche freien Geister, die mehr als den eigenen Dschungel sehen können, sollen hier noch entwachsen.
Mittlerweile sehe ich unsere Welt schon als einen George Orwell/ Aldous Huxley Mix.
Wir gewöhnen uns indirekte Sprache an, beschreiben und benennen Sachen nicht mehr als das was sie sind. Zensieren uns in der Öffentlichkeit schon selbst, wenn wir nicht dem Mainstream entsprechen.
Logik ist nicht mehr erwünscht.
Und jeder weitere Schritt in Richtung absoluter Kontrolle, wie hier im TKG, macht eine Umkehr unmöglich.
Es muss auch einen Grund haben warum gerade jetzt das Alles so fokussiert wird.
Ich weiß ihn nur nicht ;-)
Gegen Rechts, Terrorismus, Kindesmissbrauch usw. kann es jedenfalls nicht sein.
In welchen bestehenden deutschen Gesetzen gilt denn schon heute das „Marktortprinzip“? Danke.
Hs: Volle Zustimmung. Allerdings glaube bzw. hoffe ich doch, dass Wälder und Äcker in der nächsten Zeit noch kamera- bzw. kontrollfrei bleiben. Doch auch hier muss man wohl Angst haben. Wohl keineswegs überspitzt formuliert, müssen wir damit rechnen, in wenigen Jahren keinen Schritt mehr tun zu können, ohne dass dieser von irgendeinem digitalen Medium bzw. einer Behörde aufgezeichnet und ausgewertet wird. Das Smartfone ist erst der Anfang.
Bzw. von einem Unternehmen mit Staatsflansch.
Ich würde mir wünschen, man hätte nicht nur konzeptionell bereits untergegangene Welten als Vorbild…
Da sollten wir die zunehmenden sog. Wildkameras in Wald und Flur aber nicht vergessen – die nehmen auch Töne auf.
Im Grünen sind wir schon nicht mehr unbebachtet.